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Gestern wurden im Regionalrat dringende Bestimmungen verabschiedet betreffend die Handelskammern, das Personal der Region, aber auch das regionale Familiengeld und die Alters- und Pflegeheime. Regionalassessorin Martha Stocker freut sich, dass die Anpassungen in der Zusammensetzung des Kammerrates rechtzeitig beschlossen worden sind und gleichzeitig sichergestellt wurde, dass es auch in Zukunft keine Schwierigkeiten bei der Kumulierbarkeit vom regionalen Familiengeld mit den staatlichen Familienzulagen geben wird.
Es wurden die für die Handelskammern dringend notwendigen Anpassungen vorgenommen und an die staatlichen Kriterien angeglichen: Was die Aufteilung der Ratsmitglieder anbelangt, wird zusätzlich zu den bereits vorgesehenen drei Kriterien (Anzahl der Unternehmen, Beschäftigungsrate und Wertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen) auch jenes, aufgrund des von jedem Wirtschaftsbereich überwiesenen Jahresgebühr, eingeführt. Zudem wurde die Einsetzung eines Beirates zur Förderung des weiblichen Unternehmertums bei den Handelskammern festgelegt. Diese Regelung ist für Südtirol insofern eine reine Formalität, da Südtirol bereits über einen solchen Beirat verfügt.
Das Familiengeld ist in einem weiteren Artikel vorbeugend als ergänzende Maßnahme bestätigt worden. Somit ist es weiterhin mit anderen staatlichen Familienzulagen kumulierbar und steht natürlich auch dann zu, wenn kein Anspruch auf staatliche Familiengelder vorliegt, wie z.B. wenn Hausfrauen oder Studentinnen ein Ansuchen für das regionale Familiengeld stellen. Die authentische Interpretation beugt einer eventuellen Auslegung vor, wie sie unlängst vom Arbeitsgericht in Bozen getroffen worden ist, wonach die Kumulierbarkeit von Landeskindergeld und staatlicher Familienzulage in Frage gestellt wird.
Außerdem wurde eine Abänderung des Regionalgesetzes 7/2005 genehmigt, das den Öffentlichen Betreuungs- und Pflegebetrieben unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, der Gemeinde Immobilien und dergleichen für gemeinnützige Zwecke unentgeltlich abzutreten.
Datum: 13.06.2012 |