| | Es sorgt für die Erstellung des jährlichen und mehrjährigen Haushaltsvoranschlages, des Nachtragshaushalts und der Haushaltsänderungen, für die vorläufige Gebarung sowie für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs betreffend die allgemeine Rechnungslegung der Region.
Es befasst sich mit der Durchführung der Wirtschaftsanalysen und der Kontrolle der Gebarung der Ausgaben sowie mit der Überprüfung der finanziellen Aspekte und der Erarbeitung der Bestimmungen betreffend die Deckung der Ausgaben in Zusammenhang mit Gesetzentwürfen des Regionalausschusses.
Es führt die Aufsicht über den Schatzamtsdienst der Region und die Verwaltung des Vermögens, über die Gebarungen der Güterverwahrer, der Buchhalter der Region und der bevollmächtigten Beamten.
Es sorgt für die Registrierung der Einnahmenfeststellungen und - einhebungen sowie für die Zweckbindungen und nimmt die Liquidierungen und die Ausstellung der Zahlungsaufträge bezüglich der Ausgaben der Region vor.
Im Sinne der geltenden Bestimmungen nimmt es die Überprüfung der buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsakte, die die Feststellung von Einnahmen oder Zweckbindungen von Mitteln betreffen, der Liquidierungsakte und der Zahlungsanweisungen vor und sorgt für die sich daraus ergebenden Amtshandlungen.
Es führt die Amtshandlungen gemäß den Steuer- und Fürsorgebestimmungen in Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben aus.
Es führt die buchhalterischen Vorgänge in Zusammenhang mit den Gesellschaftsbeteiligungen der Region durch. Die Koordinierung erfolgt durch das Sekretariat des Regionalausschusses. |
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