Gemäß Art. 10 des Regionalgesetzes vom 16. Juli 2004, Nr. 1 trägt die Autonome Region Trentino-Südtirol zur Verbesserung der Verwaltungstätigkeit der Ämter des Gerichtssprengels bei, indem sie zu Lasten des Haushalts der Region Initiativen und Maßnahmen durchführt, und zwar gemäß den Grundsätzen und Zielsetzungen laut den von den Gerichtsbehörden unterzeichneten Einvernehmensprotokollen zur Zusammenarbeit.
Um die Mittel und Ressourcen für eine wirksame Gerichtstätigkeit zu gewährleisten, wurde am 16. Juni 2007 folgende PROGRAMMVEREINBARUNG mit dem Justizministerium unterzeichnet, in der eine Art Partnership zwischen der Autonomen Region Trentino-Südtirol und dem Justizministerium auf dem Sachgebiet der Verwaltungsangelegenheiten der Ämter des Gerichtssprengels vorgesehen ist.
Programmvereinbarung
Zwecks Umsetzung der erwähnten PROGRAMMVEREINBARUNG wurde bei der Abteilung IV - Unterstützung der Gerichtstätigkeit und Friedensgerichte ein paritätisch aus Vertretern der Justizverwaltung (
Dr. Luigi Birritteri Ressortleiter der Justizorganisation, des Personals und der Dienste –
Frau Dr. Daniela Intravaia Leiterin des „Coordinamento Interdistrettuale per i sistemi Informativi Automatizzati“ in Mailand) und der Regionalverwaltung (
RA Dr. Edith Engl Sekretär des Regionalausschusses –
Frau Dr. Antonia Tassinari beauftragte Leiterin der Abteilung IV - Unterstützung der Gerichtstätigkeit und Friedensgerichte) zusammengesetztes TECHNISCHES SEKRETARIAT eingerichtet, das im Einzelnen mit der Planung der Initiativen und der Maßnahmen zugunsten der Gerichtsämter betraut wurde.