Die Vorsorge stellt einen der wichtigsten Zuständigkeitsbereiche der Region dar. Der Regionalrat hat sich vor allem mit dem
Regionalgesetz vom 18. Februar 2005, Nr. 1 mit seinen späteren Änderungen darum bemüht, den vorhandenen Spielraum am besten zu nutzen und Maßnahmen einzuleiten, die zum einen die Familien bereits ab dem ersten Kind unterstützen sollen und sich zum anderen an Personen richten, die aus verschiedensten Gründen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen und somit beim Aufbau ihrer Rente in Schwierigkeiten geraten.
Unter Berücksichtigung der sich verändernden Bevölkerungsstruktur und der Folgen der Rentenreform hat die Region in erster Linie Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Vorsorgeschwächeren eingeführt. Dadurch sollen Personen, die wegen Kindererziehung, Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger oder sogenannter atypischer Arbeitsverhältnisse „Beitragslücken“ verzeichnen, bei der freiwilligen Weiterzahlung der Vorsorgebeiträge unterstützt werden.
Im Laufe der Zeit hat die Region bedeutende Vorsorgemaßnahmen auch zugunsten der im Haushalt tätigen Personen, der in den Mobilitätslisten eingetragenen Personen, der Bäuerinnen und Bauern sowie der Halb- und Teilpächterinnen und Halb- und Teilpächter usw. eingeführt. Außerdem gewährt sie finanzielle Unterstützung an die Patronate, die den Bürgern und Bürgerinnen einen wertvollen Informations- und Beratungsdienst in vorsorge- und steuerrechtlichen Fragen bieten und deshalb eine äußerst wichtige Funktion erfüllen.
Die von der Region vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen werden hier zusammenfassend angeführt:
Adresse
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖFWE
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
previdenza@regione.taa.it
ripaist@pec.regione.taa.it
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Dr.in STEFANIA TOMAZZONI Amtsdirektorin | Tel. 0461/201444 fax 0461/201421 |
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Dr. LORENZO HOLLER Stellvertreter der Amtsdirektorin | Tel. 0461/201067 Fax 0461/201421 |
Für Informationen über die verschiedenen Sachgebiete ist das Amt unter der kostenfreien Nummer
800-486280 erreichbar.