Die Vorsorge stellt einen der wichtigsten Zuständigkeitsbereiche der Region dar. Der Regionalrat hat sich mit dem
Regionalgesetz vom 18. Februar 2005, Nr. 1 - das jüngst durch das
Regionalgesetz vom 23. Mai 2008, Nr. 3 geändert und ergänzt wurde - darum bemüht, den vorhandenen Spielraum am besten zu nutzen und Maßnahmen einzuleiten, die zum einen die Familien ab dem ersten Kind unterstützen sollen und sich zum anderen an Personen richten, die aus den verschiedensten Gründen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen und somit beim Aufbau ihrer Rente in Schwierigkeiten geraten.
Unter Berücksichtigung der sich verändernden Bevölkerungsstruktur und der Folgen der Rentenreform hat die Region in erster Linie Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Vorsorgeschwächeren eingeführt. Dadurch sollen diejenigen, die wegen Kindererziehung, wegen Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger oder wegen sogenannter atypischer Arbeitsverhältnisse „Beitragslücken“ verzeichnen, bei der freiwilligen Weiterzahlung der Vorsorgebeiträge unterstützt werden.
Im Laufe der Zeit hat die Region bedeutende Vorsorgemaßnahmen auch zugunsten der im Haushalt tätigen Personen, der in den Mobilitätslisten eingetragenen Personen, der Bauern und Bäuerinnen und der Halb- und TeilpächterInnen usw. eingeführt. Außerdem gewährt sie finanzielle Unterstützung an die Patronate, die den Bürgern und Bürgerinnen einen wertvollen Informations- und Beratungsdienst in vorsorge- und steuerrechtlichen Fragen bieten und deshalb eine äußerst wichtige Funktion erfüllen.
Die von der Region vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen werden hier zusammenfassend angeführt:
Adresse
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖFWE
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
previdenza@regione.taa.it
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Dr.in STEFANIA TOMAZZONI Amtsdirektor
Die Amtsdirektorin | Tel. 0461/201444 fax 0461/201421 |
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Dr. LORENZO HOLLER Stellvertretender Amtsdirektorin | Tel. 0461/201067 |
Für Informationen über die verschiedenen Sachgebiete ist das Amt unter der kostenfreien Nummer
800-486280 erreichbar.