Autonome Region Trentino-Südtirol
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Mittwoch, 8. Februar 2012
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Rechtsbestimmungen und Informationen
Maßnahmen
Veröffentlichungen
Beiträge zugunsten der Patronate
Leistung
Beitrag für die Organisation und die Tätigkeit der im Gebiet der Region tätigen Patronate zur Ergänzung des staatlichen Beitrags.
Beträge
Der Gesamtbetrag wird jährlich im Haushaltsgesetz der Region festgelegt und unter beide Autonome Provinzen aufgeteilt, welche die zugewiesenen Mittel nach den Kriterien gemäß
Dekret des Präsidenten der Region vom 22. Dezember 2009, Nr. 10/L
.
Gesuche und Fristen
Die Beitragsgesuche müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres bei der Autonomen Provinz Bozen (
Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung -ASWE
) für Patronate mit Sitz in der Provinz Bozen oder bei der Autonomen Provinz Trient (
Agenzia provinciale per l’assistenza e la previdenza integrativa - APAPI
) für Patronate mit Sitz in der Provinz Trient eingereicht werden.
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